
Der Bürgerentscheid “Hände weg vom Isebek!” kann stattfinden, das Oberverwaltungsgericht weist das Bezirksamt Eimsbüttel in die Schranken. Der Versuch, den Entscheid zu unterlaufen, ist gescheitert. In seiner Eilentscheidung bestätigte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens “Hände weg vom Isebek!” in seiner ursprünglichen Form und untersagte gleichzeitig dem Bezirksamt und der Bezirksversammlung Eimsbüttel alle Maßnahmen, die einer Durchführung des Bürgerentscheids zuwiderlaufen.
mehr ...
Dieser Eintrag wurde geschrieben von
Kersten Artus am Freitag, 26. Juni 2009 um 08:08.
Sie können einen
Kommentar hinterlassen, oder ein
Trackback von Ihrem eigenen Blog senden.
Alle neuen Kommentare werden moderiert, bevor sie auf dieser Seite erscheinen.